Gewerberaummietrecht
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Gewerberaummietrecht. Das Gewerberaummietrecht unterscheidet sich vom Wohnraummietrecht in vielerlei Hinsicht. So finden die mieterschützenden Vorschriften des Wohnraummietrechts (insbesondere das Mietpreisrecht, dass Recht zur Mieterhöhung, die Kündigungsvorschriften etc.) im Gewerberaummietrecht weitestgehend keine Anwendung. Auch hinsichtlich der Vertragsgestaltung von Gewerberaummietverträgen eröffnet das Gewerberaummietrecht größere Gestaltungsmöglichkeiten, sodass Vermieter und Mieter bei den Vertragsverhandlungen einen weiten Gestaltungsspielraum haben.
Wir beraten Sie im Gewerberaummietrecht gerne zu den folgenden außergerichtlichen und gerichtlichen Themenschwerpunkten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden:
Wir beraten Sie im Gewerberaummietrecht gerne zu den folgenden außergerichtlichen und gerichtlichen Themenschwerpunkten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden:
- Beendigung des Gewerberaummietvertrages, insbesondere durch Kündigung
- Unberechtigte Untervermietung/Gebrauchsüberlassung im Gewerberaummietrecht
- Gewährleistungsrecht (Mängelrecht) im Gewerberaummietrecht
- Vertragsgestaltung im Gewerberaummietrecht
- Betriebskostenrecht im Gewerberaummietrecht
- Beratung zu Instandhaltung und Instandsetzung sowie zu Schönheitsreparaturen im Gewerberaummietrecht
- Erstellung, Ausarbeitung und Überprüfung von Gewerberaummietverträgen
- Forderungsmanagement/Inkasso
- Beratung zu Mietverhältnissen in Einkaufszentren