Die Kanzlei Brunner, Budenberg, Schöneck, Kondo & Partner Rechtsanwälte PartG in Berlin hat sich auf das Immobilienrecht spezialisiert. Die vier Namensgeber sowie Rechtsanwalt Karsten Joppe und Rechtsanwalt Michael Schmuck bieten als gleichberechtigten Partner der Kanzlei Rechtsberatung und Rechtsvertretung beim Abschluss und der Durchführung von Mietverhältnissen im Bereich der Wohnraummiete und der Gewerberaummiete, in wohnungseigentumsrechtlichen Belangen und im Bereich des privaten Baurechts und des Maklerrechts. Seit 2024 verfügt die Kanzlei über ein Notariat mit dem Rechtsanwalt und Notar Alexander Budenberg.
Zu unserer anwaltlichen Tätigkeit gehört das Ausarbeiten einzelner Vertragsklauseln oder ganzer Mietverträge vor deren Abschluss sowie die Betreuung der Mandanten bei Rechtsfragen, die sich in laufenden Mietverhältnissen stellen. Auch die Beratung und der Entwurf sowie das Aushandeln und der Abschluss von Mietänderungsverträgen und Mietaufhebungsverträgen gehört zu unserer täglichen Arbeit.
Zu unseren Arbeitsschwerpunkten gehören ebenfalls der Umgang mit Abmahnungen wegen Vertragsverletzungen sowie mit der Kündigung von Mietverträgen.
Wir beraten und vertreten überwiegend Eigentümer und Eigentümergemeinschaften sowie Hausverwaltungen außergerichtlich und in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir beraten und vertreten aber ebenso einzelne Mieter und Wohnungseigentümer.
Wir vertreten unsere Mandanten in allen gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit mietrechtlichen oder wohnungseigentumsrechtlichen Streitigkeiten bei allen Berliner Amtsgerichten sowie dem Landgericht Berlin und dem Berliner Kammergericht (dem Oberlandesgericht des Landes Berlin).
Herr Rechtsanwalt Norman Kondo berät unsere Mandanten neben dem Mietrecht im privaten Baurecht und dem Maklerrecht.
Wir beraten und begleiten Sie fachlich, damit Sie Vor- und Nachteile sowie Risiken fundiert abwägen können und damit die Basis für Ihre Entscheidungen haben. Hierzu gehören auch Prüfung und Entwurf von Mietverträgen.
Wir setzen Ihre Rechte durch, indem wir Ihre Ansprüche geltend machen oder Ansprüche des Gegners abwehren. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden, führen wir Verhandlungen mit dem Gegner.
Wir setzen Ihre Rechte vor Gericht durch oder wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab. Dabei nutzen wir zivilprozessuale Gestaltungsmöglichkeiten zu Ihrem Vorteil.
Wir entwerfen, prüfen und beurkunden Grundstückskaufverträge, damit Ihre Immobilientransaktion erfolgreich wird.
Wir entwerfen und prüfen Mietverträge in der Wohnraum- und Gewerberaummiete