Privates Baurecht
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen dem Auftraggeber, als demjenigen, der eine Bauwerkleistung in Auftrag gibt, und den Beteiligten, die als Auftragnehmer derartige Leistungen planen und ausführen (wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker).
Es umfasst Vertragsabschlüsse zwischen Bauherren, Auftragnehmern und Lieferanten, Erfüllungsansprüche, Mängelansprüche, Sicherheiten am Bau, Nachbarschaftsrechte uvm. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Beziehungen der Parteien während des gesamten Bauprozesses, um klare Vereinbarungen und Absicherungen zu gewährleisten.
Auf diesem Rechtsgebiet bieten wir Ihnen
Es umfasst Vertragsabschlüsse zwischen Bauherren, Auftragnehmern und Lieferanten, Erfüllungsansprüche, Mängelansprüche, Sicherheiten am Bau, Nachbarschaftsrechte uvm. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Beziehungen der Parteien während des gesamten Bauprozesses, um klare Vereinbarungen und Absicherungen zu gewährleisten.
Auf diesem Rechtsgebiet bieten wir Ihnen
- Baubegleitende Rechtsberatung, wie Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen, Erkennen und Vermeiden von Konfliktsituationen, Nachtragsmanagement etc.
- Prozessführung und Schlichtung, wie Durchsetzung und Abwehr von Werklohnforderungen, Sicherheiten, Mängelansprüche etc.
- Planung, Steuerung und Überwachung des Bauvorhabens in rechtlicher Hinsicht, z.B. Vorbereitung nachbarlicher Vereinbarungen, Umgang mit Behinderungstatbeständen etc.