Maklerrecht

Maklerrecht

Maklerrecht

Das Maklerrecht ist ein wichtiger Teil des Immobilienrechts. In diesem Rechtsgebiet vertreten wir sowohl Makler und Maklerunternehmen als auch die Maklerkunden. Der Maklervertrag beinhaltet als Dienstleistung des Maklers die Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit. Im Erfolgsfall, der Hauptvertrag kommt (mit-)ursächlich durch die Maklerleistung zustande, schuldet der Maklerkunde die Maklerprovision. Für den Bereich des Immobilienrechtes können Gegenstand des Maklervertrages insbesondere Grundstücke, Wohnungen und Gewerbeflächen sein. Makler sind zudem häufig bei Unternehmenskäufen (asset/share deal) beteiligt. Maklerverträge können grundsätzlich mündlich oder stillschweigend durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden und bedürfen nur der Textform, wenn der Anwendungsbereich des Wohnungsvermittlungsgesetzes eröffnet ist.

Zu unseren Tätigkeiten gehören

  • die Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen und deren AGB,
  • die Vertretung in Streitfragen zur Maklerprovision, bis hin zur gerichtlichen Dursetzung berechtigter und Abwehr unberechtigter Maklerprovisionsforderungen,
  • Haftung, Pflichtverletzungen, Schadensersatz etc., außergerichtlich und gerichtlich
  • Prüfung von Einzelfragen im Maklerrecht, z.B. einem möglichen Widerrufsrecht des Maklerkunden